Kläranlage Hohenseefeld
Technische Betriebsführung: WAL Betriebsführungs GmbH Senftenberg
Der Zweckverband betreibt eine Kläranlage in Hohenseefeld mit einer Kapazität von 4200 EW. Die Kläranlage wurde im Jahr 2005 durch wesentliche Anlagenteile erweitert und saniert. Der Anschlussgrad der Bevölkerung beträgt 76 %.
Allgemeiner Hinweis zu Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen kommen überall dort zum Einsatz, wo eine zentrale Entsorgung von Abwasser über die Kanalisation nicht zur Verfügung steht.
Rahmenbedingungen für das Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen in Böden und Gewässer sind unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes festgelegt.
Grundsätzlich unterliegen Kleinkläranlagen der Genehmigungspflicht.
Bitte setzen Sie sich mit den zuständigen Bearbeitern des Landkreises Teltow-Fläming (Umweltamt) in Verbindung. Dort ist eine Anzeige auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen.
Ansprechpartner: Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Sachbearbeiterin Frau P. Krätzsch – Tel.: (03371) 608-2608
Frau I. Effenberger – Tel.:(03371) 608-2607
Nach Fertigstellung der Kleinkläranlage ist der Unteren Wasserbehörde nach § 106 des Brandenburgischen Wassergesetztes die Bauabnahme anzuzeigen. Bitte übersenden Sie uns das Abnahmeprotokoll, damit wir Sie von der Schmutzwassergebühr befreien können.