Informationen zum Einbau/Wechsel Zwischenzähler
Wasserzähler für den Garten mit abgelaufener Eichfrist werden bei der Verbrauchsabrechnung nicht berücksichtigt!
Der Einbau eines geeichten Wasserzählers ist unverzichtbar für die korrekte Erstellung der Ver-brauchsabrechnung am Jahresende. Jedes Messgerät, welches im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, muss geeicht sein. Die Eichung von Wasserzähler, aller 6 Jahre, ergibt sich aus dem Eichgesetz und der Eichordnung. Das gilt auch für die so genannten Zwischenzähler (Gartenzähler).
Durch den Einbau eines Zwischenzählers kann die nicht eingeleitete Schmutzwassermenge abgesetzt werden. Das setzt voraus, dass nach § 2 Abs. 4 der Gebührensatzung für die zentrale Entsorgung und nach § 4 Abs. 7 der dezentralen Entsorgung (Sammelgruben) die Mengen nachgewiesen werden können.
Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Zwischenzählers trägt der Grundstückseigen-tümer. Der Einbau bzw. der Wechsel ist beim WAZV Hohenseefeld anzuzeigen. Ein entsprechendes Formular kann von unserer Homepage ausgedruckt werden. Das aktuelle Installateurverzeichnis ist ebenfalls dort einsehbar. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars erfolgt zeitnah die Verplombung. Die Abnahme und Verplombung der Zwischenzähler erfolgt ausschließlich durch den Zweckverband uns ist kostenpflichtig.
gez. M. Krähe
Verbandsleitung